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Vollnarkose

Bei einer Vollnarkose wird durch den Einsatz von Medikamenten eine Bewusstlosigkeit herbei geführt. Die Wirkstoffe beeinflussen das zentrale Nervensystem und hemmen vorübergehend dessen Funktion, dadurch werden Schmerzen nicht wahrgenommen. Zusätzlich erschlafft die Skelettmuskulatur und es kommt zu einer tiefen Entspannung. Das Narkosemittel kann je nach Art inhaliert (über die Atmung) oder intravenös (über die Blutbahn) verabreicht werden.

In der Zahnmedizin werden nur selten Behandlungen in Vollnarkose durchgeführt.

Sie kann unter anderem zum Einsatz kommen bei:

  • umfangreichen Implantationen,
  • der Entfernung mehrerer Zähne,
  • bei Angstpatienten, deren Ängste zu stark sind und bei denen daher andere Alternativen nicht infrage kommen,
  • in Einzelfällen bei Kindern, wenn eine vollständige Gebisssanierung notwendig ist.

Die Narkose selbst wird von einem speziell ausgebildeten Facharzt für Anästhesie durchgeführt.
Dieser überwacht die Vitalfunktionen wie Atmung, Herzfunktion oder Kreislauf und betreut den Patienten während des Eingriffs. Er überprüft auch im Vorfeld, ob die Vollnarkose für den Patienten geeignet ist und berät ihn zu den notwendigen Voraussetzungen und Verhaltensregeln.